Eskalierte Beschwerden und Ansprüche


Artikel 18: Beschwerden, Ansprüche und gesetzliche Verfahren

18.1 Ersatzansprüche für Gepäck

18.1.1 Wenn Sie an der Destination Schäden am aufgegebenen Gepäck feststellen, müssen Sie dies unverzüglich unserer Flughafenvertretung mitteilen und das Formular für beschädigtes Gepäck ausfüllen.

18.1.2 WWenn der Inhaber des Gepäckscheins das entsprechende aufgegebene Gepäck ohne Beanstandung abholt, ist dies ein ausreichender Beweis dafür, dass das aufgegebene Gepäck in gutem Zustand und gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen befördert wurde. Widersprüchliche Ansprüche müssen bewiesen werden.

18.1.3 Wenn Sie Beschädigungen am aufgegebenen Gepäck geltend machen möchten, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich nach Entdeckung des Schadens und spätestens sieben (7) Tage nach Erhalt des Gepäcks für alle Flüge. 

18.1.4 Wenn Sie Schadenersatzansprüche für verspätetes Gepäck geltend machen möchten, müssen Sie dies innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen Ihr Gepäck zugestellt wurde, erledigen. Zusätzlich zu Ihrem Anspruch muss der Originalbericht über den Schaden am Eigentum als Anlage beigefügt werden.  Beachten Sie bitte, dass Sie unseren Reklamation-Prozess und Anforderungen folgen müssen, und dass die Vollendung eines Schadenberichtes am Flughafen nicht als Reklamation betrachtet wird, und dadurch die Voraussetzungen für die Einhaltung der Frist auf Ansprüche nicht erfüllt werden, wie festgesetzt im Artikel 31 des Montrealer Vertrags 1999.

18.1.5 Gepäcksansprüche müssen an Norwegian Gepäcksabeteilung gemäss den Bedingungen auf unsere Webseite eingereicht werden. Diese Informationen sind auch bei uns erhältlich.

18.2 Kundenbeschwerden und Ansprüche

Wenn Sie eine Beschwerde oder Anspruch vorlegen möchten, können Sie uns online kontaktieren: www.norwegian.com/claims.

18.3 Eskalierte Beschwerden und Ansprüche

18.3.1 Wenn, nachdem eine endgültige Antwort zur Verfügung gestellt wurde, Sie immer noch mit dem Endergebnis Ihrer Beschwerde oder Anspruch nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde oder Anspruch auf nationaler ebene an der Luftfahrt-Bundesamt Behörde einreichen, dort wo Ihr Flug stattgefunden hat.

18.3.2 Wir sind dazu verpflichtet zu informieren, dass eine Plattform von Online Dispute Resolution (ODR) von der Europäischen Kommission aufgestellt worden ist, die Zugang zur alternativen Streitbeilegung zur Verfügung stellt (http://ec.europa.eu/consumers/odr/). Wir sind derzeit bei der ODR-Plattform nicht angemeldet, dementsprechend werden uns Beschwerden oder Ansprüche nicht erreichen.

18.4 Klagefristen

Die Klage auf Ausgleichs- und Ersatzleistungen nach der EU-Verordnung 261/2004 und/oder auf Schadensersatz für Schäden jeder Art (mit Ausnahme der in S. 3 genannten Ansprüche) kann nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei (2) Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tage der Ankunft des Flugzeugs am Bestimmungsort oder vom Tage, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen, oder vom Tage, an welchem die Beförderung abgebrochen worden ist. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts. Bei der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unserer vertraglichen Pflichten sowie bei unserer Haftung gegenüber dem Fluggast für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.