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Wenn Sie die Reiseversicherung bereits abgeschlossen haben, können Sie sich direkt an Allianz Travel wenden.

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Wofür bin ich versichert?

 Premium-Krankenversicherung

  • Sie sind bis zu 150.000 EUR versichert, wenn Sie während Ihrer Reise krank werden oder sich verletzen.
  • Kosten medizinischer Rücktransport (Rückkehr in die Heimat).
  • Kosten für den Transport eines Freundes/Familienmitglieds zu Ihrem Krankenbett im Falle eines Krankenhausaufenthalts.

 Schutz des Gepäcks bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Verspätung

  • Bis zu 800 EUR bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Gepäcks während der Reise.
  • Bis zu 150 EUR bei Verspätung des Gepäcks.

Versicherung bei Reiseverspätung

  • Bis zu 150 EUR für Verpflegungs-, Unterkunfts- und Transportkosten bei Reiseverspätung oder verweigertem Boarding.

  Der Stornoschutz ist nicht enthalten

  • Sie können den Stornoschutz online erwerben, wenn Sie Ihre Tickets bei Norwegian buchen.

FAQ-Bereich der Allianz Reiseversicherung

Warum brauche ich eine Reiseversicherung?
Die Reiseversicherung schützt Sie vor bestimmten finanziellen Risiken und Verlusten, die auf Reisen auftreten können. Mit der Reiseabbruch-Versicherung erstatten wir Ihnen die nicht erstattungsfähigen, im Voraus bezahlten Reisekosten (bis zur Höhe der Versicherungssumme), wenn Ihre Reise aus einem versicherten Grund unterbrochen wird. Je nach dem von Ihnen abgeschlossenen Reiseschutz leisten wir wichtige Hilfe in einem medizinischen Notfall, entschädigen Sie für Verluste bei einer versicherten Reiseverspätung oder bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks. Außerdem helfen wir Ihnen auch in weiteren Situationen (aufgeführt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen).

Was ist in den nicht erstattungsfähigen Kosten enthalten?
Nicht erstattungsfähige Kosten können im Voraus geleistete Kautionen oder Zahlungen für Dienstleistungen sein, die Sie bei Norwegian Airlines erworben haben. Diese würden verloren gehen, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund vor der Abreise stornieren müssten.

Wer kann diese Versicherung abschließen?
Diese Reiseversicherung ist für Sie gedacht, wenn Sie als Einzelperson auf der Website von Norwegian Airlines ein oder mehrere Flugtickets für eine Reise zu einem von Norwegian Airlines
 angebotenen Zielort buchen (mit Ausnahme von Reisezielen, die im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind) und sich gegen Ereignisse absichern möchten, die unvorhersehbar sind und die vor oder während Ihrer Reise eintreten können.

Um die Versicherung abschließen zu können, muss Ihre Wohnsitz in Deutschland.

Diese Versicherung ist nicht für Sie geeignet, wenn:
- Sie während Ihrer Reise an bestimmten Extremsportarten oder Sportwettbewerben teilnehmen,
- Sie mehrere Reisen innerhalb eines Jahres versichern möchten,
- Ihre Reise bereits begonnen hat,
- Ihre Reise in ein Land führt, das im Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist,
- Sie bereits durch einen anderen Reiseschutz mit denselben Leistungen versichert sind.

Wer ist durch meine Reiseversicherung abgedeckt?
Die Reiseversicherung gilt nur für die Personen, die auf dem Versicherungsschein als versicherte Personen genannt werden. Familienmitglieder und/oder Mitreisende sind nicht versichert, es sei denn, sie sind im Versicherungsschein genannt.

Wie kann ich die Reiseversicherung abschließen?
Die Reiseversicherung wird als Option bei der Buchung Ihrer Reise angeboten. Wenn Sie diese in den Warenkorb legen, ist Ihre Reise abgesichert, sobald Ihre Bestellung bezahlt ist.

Wie kann ich meine Reiseversicherungspolice widerrufen?
Sie können einen Antrag auf Stornierung der Police über Norwegian stellen. Wenn Sie innerhalb der Stornierungsfrist stornieren, die in Ihrer Bestätigungs-E-Mail angegeben ist, erhalten Sie in folgenden Fällen eine Rückerstattung: Sie haben keine Ansprüche geltend gemacht und Ihre Reise hat noch nicht begonnen.

Woher weiß ich, wie hoch meine Versicherungssumme ist?
Die Übersicht über die Leistungen Ihres Reiseschutzes finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. Bitte lesen Sie diese. Dort finden Sie alle Einzelheiten zu Ihrem Versicherungs-Vertrag, einschließlich der Leistungen, maximalen Versicherungssummen, versicherten Ereignisse und Ausschlüsse.
Reiseverspätung
Ich habe meinen Flug wegen einer Verspätung des öffentlichen Nahverkehrs verpasst, mit dem ich zum Flughafen gefahren bin. Bin ich durch die Versicherung gedeckt?
Ja, wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Verspätung eines Beförderungsunternehmens (z. B. Flug, Zug oder Bus) oder des öffentlichen Nahverkehrs verpassen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Beförderungskosten, die Ihnen entstanden sind, um entweder Ihr Ziel zu erreichen oder nach Hause zurückzukehren. Eine vollständige Liste der versicherten Ereignisse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe meinen Flug verpasst, weil ich nicht aufgewacht bin. Bin ich durch die Versicherung gedeckt?
Nein, die Versicherung sieht keine Erstattung vor, wenn Sie Ihren Flug aufgrund eigener Verspätung verpassen.

Mein Flug ist verspätet. Bin ich versichert? 
Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie sich die Kosten für Unterkunft, Transport und Verpflegung während der Wartezeit erstatten lassen. Informationen über die Mindestverspätung, die für eine Erstattung erforderlich ist, finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. 

Dieser Versicherungsschutz ist eine Ergänzung zu den von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen. 

Reisegepäck-Versicherung

Mein Gepäck wurde während der Reise beschädigt, ging verloren oder wurde gestohlen: Wofür bin ich versichert?
Wenn Ihr Gepäck während Ihrer Reise verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, werden Ihnen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Gepäcks erstattet. Die detaillierten Bedingungen und Ausschlüsse können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen. 

Mein Gepäck ist verspätet, wofür bin ich versichert?
Wenn Ihr Gepäck von der Fluggesellschaft verspätet eintrifft, werden Ihnen die Kosten für den Kauf lebenswichtiger Gegenstände bis zur Ankunft des Gepäcks erstattet. Informationen über die Mindestverspätung, ab der eine Erstattung möglich ist, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Dieser Versicherungsschutz ergänzt die von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen.
 

Medizinische Notfallbehandlung

Sichert die Versicherung medizinische Kosten im Ausland ab? 
Der Versicherungsschutz für medizinische Notfälle bietet Ihnen Folgendes:
- Erstattung unvorhergesehener medizinischer Notfallkosten, die Ihnen während Ihrer Auslandsreise entstehen können, wie z. B. ein Besuch bei einem örtlichen Arzt im Falle eines geringfügigen Gesundheitsproblems (Gastroenteritis, Halsschmerzen...), medizinische Tests und/oder Medikamente, die von einem örtlichen Arzt verschrieben werden (Bluttests, Röntgenuntersuchungen...), zahnärztliche Notfallkosten, z. B. im Falle von starken Zahnschmerzen.
- Übernahme der Krankenhauskosten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines schweren Gesundheitsproblems stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen (Krankenhauskosten, Operationen, Untersuchungen...).
- Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einer geeigneten Einrichtung sowie für den medizinischen Rücktransport zu Ihrem Wohnort nach einer versicherten Krankheit oder Verletzung.

Kann ich einen Kranken-Rücktransport in mein Heimatland beantragen, wenn ich während meiner Reise gesundheitliche Probleme habe? 
Alle Entscheidungen über einen Kranken-Rücktransport müssen von medizinischem Fachpersonal getroffen werden. Wenn Sie ernsthaft erkranken, sich verletzen oder ein medizinisches Leiden entwickeln, müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person uns (den medizinischen Assistenzdienst von Allianz) kontaktieren. Wir müssen alle Transportvorkehrungen im Voraus treffen. Wenn wir den Transport nicht genehmigt und arrangiert haben, zahlen wir nur bis zu dem Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir die Vorkehrungen getroffen hätten. Wir  übernehmen keine Verantwortung für Transportmaßnahmen, die wir nicht genehmigt oder arrangiert haben.

Bitte beachten Sie:
- Eine Verstauchung oder eine Erkältung reichen nicht aus, um eine medizinische Evakuierung oder einen Rücktransport zu rechtfertigen.
- Ein Transport ist nur möglich, wenn sich Ihr Zustand stabilisiert hat und/oder wenn Sie transportfähig sind.

Wie kontaktiere ich die medizinische Assistance? 
Der 24-Stunden-Notfall-Service ist +49 89 2 44 45-920 erreichbar. 
Sie können uns auch unter medical.assistance@allianz.com erreichen.

Ausschlüsse

Gibt es Ausschlüsse für meinen Versicherungsvertrag?
Ja, es gibt Ausschlüsse in ihrem Versicherungsvertrag. Dabei handelt es sich um bestimmte Situationen oder Umstände, unter denen der Versicherungsschutz nicht gilt. Zu den üblichen Ausschlüssen gehören risikoreiche Aktivitäten wie Extremsportarten, Kriegshandlungen oder Terrorismus. Die allgemeinen Ausschlüsse und die besonderen Ausschlüsse für die einzelnen Versicherungssparten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie kann ich einen Antrag einreichen? 
Am schnellsten und einfachsten können Sie einen Versicherungsfall melden, indem Sie die Website www.allianz-protection.com besuchen. Für die Meldung benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Versicherungsschein-Nummer sowie Ihr Abreisedatum oder das Datum, an dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Sie können uns auch unter claims.awpeurope@allianz.com, +49 89 2 44 45-920 erreichen.
Sie können auch allyz, Ihren digitalen Reisebegleiter, herunterladen. So können Sie von unterwegs auf Ihre Leistungen zugreifen, rund um die Uhr Hilfe erhalten und einen Versicherungsfall schnell einreichen. 

Bevor wir Ihren Anspruch prüfen können, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen. Nach erfolgreicher Meldung Ihres Versicherungsfalls, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Wie kann ich den Status eines Versicherungsfalls überprüfen? 
Am schnellsten können Sie den Status Ihres Versicherungsfalls online unter www.allianz-protection.com überprüfen oder direkt in Allyz abfragen.

Wo kann ich meine Versicherungsschein-Nummer finden?
Die Versicherungsschein-Nummer finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder auch im Versicherungsschein, den Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten haben.

Warum muss ich Unterlagen einreichen?
Anhand der eingereichten Belege können wir Ihren Anspruch überprüfen. Ohne diese können wir mit der Prüfung nicht beginnen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art und dem Grund Ihres Versicherungsfalls ab. Zu den Unterlagen können Quittungen, Mitteilungen und Rechnungen Ihrer Reiseanbieter, medizinische Unterlagen, Polizeiberichte, Fotos usw. gehören. 

Warum wurde mein Versicherungsfall abgelehnt? 
Häufige Gründe für die Ablehnung von Versicherungsfällen sind unter anderen:
- Die Begründung für Ihren Anspruch entspricht nicht den im Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen.
- Die Begründung für Ihren Anspruch ist in den Versicherungsbedingungen unter "Allgemeine Ausschlüsse" aufgeführt.
Es ist wichtig, dass Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen, bevor Sie eine Reise antreten oder einen Versicherungsfall einreichen, um zu verstehen, was abgesichert ist und was nicht.

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Wenn Sie die Reiseversicherung bereits abgeschlossen haben, können Sie sich direkt an Allianz wenden.
Am schnellsten können Sie den Status Ihres Versicherungsfalls online überprüfen oder direkt in Allyz abfragen.

Anspruch erheben

Im Zusammenhang mit der Reiseversicherung der Allianz, die von der Norwegian Air Shuttle ASA (Oksenøyveien 3, 1366 Oslo, Norwegen) vertrieben wird, die als Versicherungsnebenvertrieb außerhalb des Geltungsbereichs der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie handelt.