Versichern Sie Ihr Ticket gegen unerwartete Erkrankungen – das ist zumindest ein kleiner Trost, wenn Sie ihn am meisten brauchen.
Wie eine Reiserücktrittsversicherung funktioniert
Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben und die Reise nicht antreten können, weil Sie oder ein enger Verwandter erkrankt sind, erhalten Sie eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises.
- Eine Reiserücktrittsversicherung kann nur online bei der Buchung Ihres Tickets abgeschlossen und nicht zu einer vorhandenen Buchung hinzugefügt werden.
- Ihr Ticket muss spätestens 30 Minuten vor dem planmäßigen Abflug in "Meine Reisen" oder per Telefon storniert werden.
- In der Buchung aufgeführte Person erkrankt: Sie müssen sich ein medizinisches Attest im Original ausstellen lassen, um eine Rückerstattung zu beantragen.
- Erkrankung eines direkten Familienmitglieds: Sie müssen sich ein medizinisches Attest im Original ausstellen lassen und Ihre Verwandtschaftsbeziehung dokumentieren, um eine Rückerstattung zu beantragen.
Wir akzeptieren das ärztliche Attest in den folgenden Sprachen: Englisch, Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch, Spanisch, Französisch, Deutsch und Italienisch.
-
Reiserücktrittsversicherung
Versichern Sie Ihr Ticket gegen Krankheit für 12.9 EUR (inländisch) oder 14.9 EUR (international) pro Person und Buchung.
Was die Stornoschutzversicherung abdeckt
- Wir erstatten den Ticketpreis im Falle einer akuten Erkrankung oder im Todesfall einer in der Buchung aufgeführten Person, Sie den Stornoschutz erworben haben.
- Wir erstatten den Ticketpreis im Falle einer akuten Erkrankung oder im Todesfall in der unmittelbaren Familie eines der gebuchten Passagiere, Sie den Stornoschutz erworben haben. Unter einem „direkten Familienmitglied“ verstehen wir Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, Lebenspartner, Kinder, Schwiegerkinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Großeltern, Stieffamilie (Eltern, Kinder, Geschwister), Adoptivkinder, Pflegekinder, Urgroßeltern, Onkel/Tante und Nichte/Neffe.
- Unser Versicherungsschutz umfasst die Stornierung des Flugs aufgrund schwerer Komplikationen in der Schwangerschaft bis zu 4 Wochen vor dem Geburtstermin.
Was die Stornoschutzversicherung nicht abdeckt
- Zusätzliche Buchungen, die bei unseren Partnern, beispielsweise für Hotels, Mietwagen und Aktivitäten, durchgeführt wurden, decken wir nicht ab, es sei denn, es wurde ein Norwegian Holidays-Paket in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung gebucht.
- Unser Versicherungsschutz umfasst keine Stornierungen, wenn der Grund Ihrer Reise wegfällt.
- Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung können wir Ihnen nicht erstatten.
Nicht im Versicherungsumfang enthalten sind Stornierungen aus den folgenden medizinischen Gründen:
- Untersuchungen, Behandlungen und/oder Krankenhausaufenthalte, die geplant waren, bevor Sie Ihren Flug gebucht haben.
- Elektive Operationen
Beantragung einer Rückerstattung mit Reiserücktrittsversicherung
Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie:
- Die Reise muss unverzüglich nach Eintreffen des Hindernisses und vor Reiseantritt storniert werden. Die Dokumente müssen innerhalb von einem Monat nach der Stornierung eingereicht werden.
- Legen Sie uns ein medizinisches Attest im Original vom behandelnden Arzt für das entsprechende Reisedatum vor.
- Uns Belege des Verwandtschaftsgrades zusenden (falls verfügbar).
Sobald uns diese Dokumente vorliegen, schreiben wir Ihnen den Rückerstattungsbetrag auf der Karte gut, die Sie für die Buchung des Flugs verwendet haben.
Stellen Sie online einen Antrag auf Rückerstattung
Jetzt, wo Sie wissen, was zu tun ist, können Sie Ihren Antrag auf Rückerstattung online stellen.